Zum Inhalt springen
Communal Arts e.V. – est. 2026Communal Arts e.V. – est. 2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Webseite und App gut nutzen können – mit Bildschirmleser, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder auf einem kleinen Handy. Diese Erklärung beschreibt, wie weit uns das gelingt.

Für welche Angebote gilt diese Erklärung?

Für die Webseite communal-arts.de mit Shop, Spenden, Mitgliederbereich und Mitarbeiterbereich sowie für die Web-App, die du von dort installieren kannst.

Gilt für uns das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt unter anderem für Online-Shops. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen davon ausgenommen. Das trifft auf unseren Verein zu. Wir halten uns trotzdem freiwillig an die Anforderungen, weil Teilhabe zu unseren Grundsätzen gehört.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Wir bauen nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, und der europäischen Norm EN 301 549. Das heißt zum Beispiel:

  • Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen, der Fokus ist immer sichtbar, und ein Link „Zum Inhalt springen“ führt an der Navigation vorbei.
  • Texte und Bedienelemente haben ausreichend Kontrast, die Schrift lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, und die Seite passt sich jeder Bildschirmbreite an.
  • Bilder haben Textbeschreibungen, Formulare haben sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
  • Das Intro lässt sich überspringen, Bewegungen entfallen, wenn dein Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, und Töne sind von Anfang an aus.
  • Wir schreiben in klarer Sprache und erklären Fachbegriffe.

Was noch nicht barrierefrei ist

  • Einige Texte gibt es auf Kurmancî und Englisch noch nicht. Dann erscheint die deutsche Fassung.
  • Videos von YouTube stammen von anderen Anbietern. Ob sie Untertitel haben, können wir nicht immer beeinflussen.
  • Unsere Druckvorlagen als PDF, etwa die Willkommensbroschüre, sind noch nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet. Den Text gibt es auf Wunsch als bearbeitbare Datei.
  • Die Seiten in Leichter Sprache und in Gebärdensprache gibt es noch nicht.

Wie wir geprüft haben

Wir prüfen jede Seite selbst: mit automatischen Prüfwerkzeugen, mit der Tastatur und auf verschiedenen Bildschirmgrößen vom Handy bis zum großen Bildschirm. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht noch aus. Diese Erklärung haben wir am 30. Oktober 2026 erstellt.

Barriere gefunden? Sag es uns

Wenn dir etwas auffällt, das nicht gut funktioniert, oder du Inhalte in einer anderen Form brauchst, schreib uns an kontakt@communal-arts.de oder über das Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und versuchen, das Problem schnell zu beheben.

Wenn wir nicht weiterhelfen

Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie überwacht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Communal Arts e.V. – est. 2026Communal Arts e.V. – est. 2026
DeutschKurmancîEnglish
Mitglied werden

Datenschutz-Einstellungen

Wir setzen keine Cookies für Werbung oder Statistik und laden keine fremden Schriften. Nur wenn du ein Video von YouTube ansehen willst, wird eine Verbindung zu YouTube (Google Ireland Ltd.) hergestellt – erst nach deinem Klick.